Hofgeschichte

Hofgeschichte

Der Hof Wellingsbüttel ist bereits seit 1391 als Gutshof aufgeführt. Bis Anfang des 18. Jahrhunderts gehörte das Gut der adligen Ritterfamilie von Kulen. Ab 1707 übernahm die Familie von Klenck das Anwesen, das in seiner Blütezeit eines der prunkvollsten Schlösser im damaligen Kreis Land Hadeln gewesen sein soll. Eine Besonderheit war die der Familie von Kulen, wegen vaterländischer Tüchtigkeit, vom Sachsenkönig Heinrich dem Vogeler verliehende „Gerichtsbarkeit“. Erst 1852 wurde die eigene Gerichtsbarkeit endgültig aufgehoben. Bis zum 17. Jahrhundert diente ein Keller als Kerker, später wurden die Übeltäter in ein anderes Gebäude auf dem Hof eingesperrt. 1936 wurde das Anwesen von Familie Grodtmann gekauft und befindet sich seitdem im Familienbesitz.


Gut Wellingsbüttel – Die Geschichte

Das Gut Wellingsbüttel bei Otterndorf war vermutlich in älterer Zeit im Besitz der „von Hadeln“, die um 1106 aus Friesland eingewandert sind und lange Zeit das Amt eines Häuptlings und später eines Landvogtes inne gehabt haben sollen. (nach Mushard, Seite 268-269). Ocko von Hadeln fiel bei dem Herzoge von Sachsen-Lauenburg in Ungnade. An seine Stelle wurden nach Mushard 1394 die von Kuhle gesetzt. Mushard scheint eine Urkunde vom 28. Mai 1391 nicht bekannt gewesen zu sein, wonach Claus von Kuhle, Johann sein Sohn und Hinrich von Kuhle geloben, ihre Schlösser Ditmersdorf und Wellingsbüttel dem Herzog Erich von Sachsen öffnen zu wollen. Danach haben die von Kuhle das Gut schon 1391 besessen. In älterer Zeit ist wahrscheinlich mit dem Amte eines Landvogtes der Besitz von Wellingsbüttel als Vogthof eng verbunden gewesen. (Rüther, Hadeler Chronik), doch hat sich dieser Zusammenhang mit der Zeit gelöst. Die erste nachweisbare Belehnung mit Wellingsbüttel hat 1484 stattgefunden. Claus von Kuhle bezeugt am 14. Juli 1484, dass Johann von Sachsen ihm den Erbhof zu Wellingsbüttel mit allem Zubehör und dem Gericht Dürrenworth (heute Döringworth) als Mannlehn übertragen habe. (ST.A. Hannover, Lauenburg, Seite 12). Die von Kuhle waren ein altes Ministirialgeschlecht, das nach Mushard seine Abstammung von dem Freiherrn von Bederkesa herleitet (Mushard S. 340) und auch in Bederkesa eine Zeitlang ein Burglehn besaß. Die Nachkommen des Claus von Kuhle wurden in der folgenden Zeit regelmäßig mit Wellingsbüttel belehnt (Von Klenk, Die Familie von Klenk, Seite 15 und folgende), sein Sohn Lüder 1557, dessen Söhne Claus und Lüder 1559. Weitere Belehungen folgten 1592, 1620. Julius Benedict von Kuhle belehnt 1637, hatte seiner Frau Anna Juliane geb, von Bützau drei Söhne und drei Töchter, sein ältester Sohn Nicolaus Josua wurde 1666 belehnt, doch war dieser scheinbar seiner Sinne nicht mächtig und wurde wegen seiner Aufführung als „des Lebens untüchtig„ erkannt… Das Gut kam 1670 in Konkurs und wurde von dem Herzoge in Verwaltung genommen, die Einkünfte jedoch den Erben ausgezahlt. Die Söhne starben unvermählt vor 1689, die älteste Tochter Anna Juliane war seit 7. Juli 1683 mit dem Leutnant von Rönne aus Altendorf vermählt, hatte jedoch keine Erben. Die jüngste Tochter Margaretha Catharine heiratete Jürgen Ewert von Klenk auf Achthöfen (begr. 25. Oktober 1708).

Als mit dem Herzog Julius Franz das Sachsen – Lauenburgsche Haus am 20. September 1689 ausstarb, wurde das Land Hadeln in kaiserliche Verwaltung genommen. Wellingsbüttel bezog der kaiserliche Kommissar von Reichenbach, der mit den drei Kuhlschen Töchtern am 25. Oktober 1689 einen Vergleich abschloß, wonach er Besitzer des Gutes wurde. Diesen Vergleich scheint der Sohn Jürgen Ewerts, der Oberstleutnant Johann Friedrich von Klenk (gest. am 16. November 1729) nicht anerkannt zu haben, er erreichte schließlich, weil in dem Lehngute viel Allodialbesitz steckte, dass die Erben des 1699 verstorbenen von Reichenbach ihm das Gut am 16. Juli 1707 wieder abtraten (Gutsakten zu Wellingsbüttel). Eine Belehnung und damit rechtsgültige Anerkennung seines Besitzes konnte er nicht erreichen, ebenso wandte sich seine Witwe Louise Agathe geb. von Fabrice mit der er in 2.Ehe seit 27. Dezember 1720 verheiratet war ( seine erste Gattin war Johanna von Manderstern verm. 30. April 1710, gest. 16.Dezember 1719) vergeblich an die hannoversche Regierung. Erst sein Sohn der Kapitän Georg Eberhard von Klenk ( gest. 30. März 1777 ) wurde am 11. Dezember 1749 belehnt. Aus seiner Ehe mit Margaretha Dorothea, geb. von Plate (verm. 10 August 1754 ) hatte er 8 Kinder, von denen Benedict August Burchard (gest. 8.November 1815) Erbe von Wellingsbüttel wurde. In dem Lehnsbriefe vom 7. Mai 1778 wurde er mit dem Hofe Wellingsbüttel mit Zubehörung und mit dem Gericht in Dördenworth ( Dörringworth) belehnt, wogegen er 4 Ritterpferde zu stellen hatte ( Auskunft des Staatsarchivs Hannover). Der Besitz scheint danach recht ansehnlich gewesen und später zurückgegangen zu sein. Sein Sohn aus seiner Ehe mit Auguste Henriette, geb. von Gruben ( verm. 19 April 1782) Major Franz August von Klenk (gest. 19. Januar 1866) wurde 1816 mit dem Gute belehnt. Während seiner Besitzzeit wurde die Lehnseigenschaft des Gutes durch Bestätigung des Allodificationsrezesses vom 11. August 1840 gegen einer jährlichen Ablösungsrente von 20 Reichstalern, 8 gute Groschen, 10 Pfennige aufgehoben (Auskunft des Staatsarchivs Hannover). Er errichtete durch Testament vom 21. Mai 1862 mit dem Gute ein römisch-rechtliches Fideicommiß, dessen erster Besitzer sein Sohn, der Geheime Finazrat Dittmar von Klenk (gest. 16. April 1891) wurde. Dieser war es, der am 15. Juni 1866 mit der Generalkasse des Königreiches Hannover im Ganzen rund 22 Millionen Thaler nach London flüchtete und sie dadurch dem König Georg dem Fünften rettete (W. v. Klenk,. Die Familie von Klenk Seite 53). Sein Sohn, der Major Alexander von Klenk (geb. 1. Januar 1863 erbte das Fideicommiß und hinterließ es seinem Sohne Dittmar, während dessen Besitzzeit, durch Beschluß des Auflösungsamtes für Familiengüter vom 16. August 1930 das Gut freies Eigentum wurde. Er verkaufte es am 28. Oktober 1930 an die Kreis-Siedlung Hadeln G.m.b.H. zur Bildung von Rentengütern, jedoch konnte dieser Zweck in Folge geldlicher Schwierigkeiten nicht erreicht werden.

Das Gut wurde in zwei Teile verpachtet. Wie sich weiter Schicksale des jetzt 120 Hetar großen Gutes gestalten werden, ist noch unbestimmt, da über die Kreissiedlung am 22. April 1936 der Konkurs eröffnet ist.

Die Besitzer des Gutes wurden in den Lehnsbriefen ausdrücklich mit der Lehnsgerichtsbarkeit Wellingsbüttel und dem Untergericht Dörringworth belehnt. Das Gericht hatte die volle Gerichtsbarkeit, das höchste und siedeste Gericht, über den Bereich des Gutes, über die zu ihm gehörigen adeligen Meier und über die Kuhlemühle. Für das Untergericht Dördenworth (Dörringworth) ernannte der Besitzer von Wellingsbüttel aus den Einwohnern des Ortes Vorsteher, der das Gericht abhielt. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde dem Gericht die Strafgerichtsbarkeit genommen, die dem Obergericht zu Otterndorf überwiesen wurde und 1852 wurde es aufgehoben.

Da Land Hadeln nicht zum Herzogtum Bremen gehörte, war Wellingsbüttel nicht im ritterschaftlichen Matrikelbuche aufgenommen, eine spätere Eintragung zu hannoverscher Zeit wurde nicht beantragt, die Besitzer waren daher nicht Mitglieder der bremischen Ritterschaft.

( Soweit die Aufzeichnungen bis 1938)

Pächter Lübbers war vor Hannes Reitmann auf dem Gut Wellingsbüttel tätig.

1936 kaufte der Landwirt Theodor Grodtmann den Besitz von der Stadt Otterndorf.

Theodor Grodtmann kam aus Neuhaus. Er war in den dreißiger Jahren Pächter auf dem Hof Rosenkranz in Balje, welcher den von der Decken gehört.

Nach seinem Tode übernahm sein Sohn Walter (geb. 17.8.1931 zu Neuhaus) Anfang der sechziger Jahre das Anwesen. Sohn Walter nahm eine Margarete (genannt Grete) von Thun (geb. 20.9.1932 ) aus Nordleda zur Frau.


Wenn Sie wissen wollen, wie es weiter ging, können Sie uns gerne persönlich fragen. :-)


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